Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 3 K 193/19

Gesetze: EStG § 66 Abs. 3

Kindergeld für einen Zeitraum, der mehr als sechs Monate vor Beginn des Monats liegt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist

Leitsatz

1. Ein in einem EU-Mitgliedsstaat gestellter Antrag auf Kindergeld zu einem Zeitpunkt (z.B. bei Geburt des Kindes), als für keinen Elternteil ein Anknüpfungspunkt für Kindergeld bzw. Familienleistungen in Deutschland bestand, ist kein Antrag bei der zuständigen Familienkasse im Sinne der §§ 66 Abs. 3, 67 EStG. Hier besteht für die Behörde des EU-Mitgliedsstaates auch keine Veranlassung zur Weiterleitung.

2. Die Vorschrift des § 66 Abs. 3 EStG betrifft das Festsetzungsverfahren und nicht das Erhebungsverfahren.

Fundstelle(n):
TAAAH-27755

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen