Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters
Leitsatz
Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau
entfallen, sind trotz Unterstützung der Ehefrau bei der Aufnahme und Pflege von Kontakten zu ausländischen Berufsträgern nicht
als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Ehefrau fachlich in keiner Weise vorgebildet ist, zum Ehemann in keinem Arbeits-
oder Angestelltenverhältnis steht und in einem touristisch attraktiven Land an einem Begleitprogramm mit hohem Freizeitwertanteil
teilnimmt.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 43 DStRE 2019 S. 1369 Nr. 22 EFG 2019 S. 1525 Nr. 18 EStB 2020 S. 30 Nr. 1 GStB 2020 S. 26 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2019 S. 2690 PIStB 2019 S. 241 Nr. 9 FAAAH-27751
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