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Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
Die Bestimmungen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich wurden erneut nachgebessert. So enthält das sog. Gesetz zur Schaffung neuer beruflicher Perspektiven (loi avenir professionnel) auch einen Abschnitt zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und gegen den Missbrauch im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Gleichzeitig mit diesen zusätzlichen Beschränkungen streicht das Gesetz aber auch einige Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern. In einigen Fällen können Mitarbeiter nun wieder formlos nach Frankreich entsandt werden.
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I. „Schwarze Liste“ von Unternehmen
Das neue Gesetz sieht vor, dass systematisch jede Verurteilung eines Unternehmens wegen illegaler Beschäftigung für maximal zwölf Monate auf einer Internetseite des Arbeitsministeriums veröffentlicht wird. Davon kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden (neuer Art. L8224-3 und L8224-5 Code du travail i. V. mit Art. 131-39 Code Pénal). Nach dem Motto name and shame wurde diese Absicht zuletzt am im Kommuniqué durch die französische Arbeitsministeri...