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Bilanzberichtigung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist ein unrichtiger Bilanzansatz in derjenigen Schlussbilanz (ggf. durch eine Rückwärtsberichtigung) zu korrigieren, in der er erstmals aufgetreten ist. Ist allerdings der Steuerbescheid des betroffenen Jahres bereits bestandskräftig geworden, muss im Rahmen der Rückwärtsberichtigung im ersten nach den Vorschriften der AO noch änderbaren Jahr eine Bilanzberichtigung vorgenommen werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Geschäfts- oder Firmenwert | 0035 | Geschäfts- und Firmenwert |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0065 | Unbebaute Grundstücke |
0090 | Geschäftsbauten | |
0165 | Geschäftsbauten | |
Technische Anlagen und Maschinen | 0210 | Maschinen |
0280 | Betriebsvorrichtungen | |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0320 | Pkw |
0400 | Betriebsausstattung | |
0410 | Geschäftsausstattung | |
Steuerrückstellungen (allgemein) | 0956 | Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | Sonstige Rückstellungen |
Variables Kapital | 1890 | Privateinlagen |
Sonstige betriebliche Erträge | 2710 | Erträge aus Zuschreibung... |