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StuB Nr. 16 vom Seite 631

Konsistente BGH-Rechtsprechung zur Wirtschaftsprüferhaftung bei Kapitalanlagen

Folgerungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Beratungspraxis

RA/WP/StB/FAStR Alexander Kirchner, M.A.

Die Entscheidung des ist die konsistente Fortführung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Wirtschaftsprüferhaftung bei Kapitalanlagemodellen. Erfreulicherweise bestätigt der BGH – zumindest im Beschlusswege – die gut begründete Rechtsprechung der Vorinstanzen (LG Dresden und OLG Dresden). Der Beitrag stellt die wesentlichen Gründe der Entscheidung dar und zeigt mit Verweis auf die frühere Rechtsprechung des BGH und aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung auf, in welchen Tätigkeitsfeldern bei Kapitalanlagemodellen für den Wirtschaftsprüfer sowie für den Steuerberater Haftungsgefahren bestehen. Denn nicht nur für den Wirtschaftsprüfer, sondern auch für den Steuerberater lassen sich aus der BGH-Entscheidung entscheidende Aspekte für die Beratung bei Kapitalanlagemodellen herauslesen.

Kernaussagen
  • Der Wirtschaftsprüfer haftet nicht aus Prospekthaftung im engeren Sinne für testierte Jahresabschlüsse, die in einem Prospekt veröffentlicht wurden.

  • Erfolgt die Prüfung von Jahresabschlüssen nicht eigens für ein Prospekt, können Anleger Schadenersatz nicht wegen eines Vertrags mi...