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BFH 14.05.2019 VIII R 16/15, NWB 33/2019 S. 2402

Einkommensteuer | Zur Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer

Renovierungs- und Umbaukosten, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, erhöhen laut nicht die gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 EStG abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie sind auch nicht als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers bei den Betriebsausgaben zu berücksichtigen. [i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB MAAAE-35006

Einordnung:

Mit dem Urteil korrigiert der BFH eine dem § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG widersprechende Auffassung des Finanzgerichts und klärt die Tatbestandsvoraussetzung „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“.

Sachverhalt:

Das Finanzamt lehnte den Abzug anteiliger, auf das häusliche Arbeitszimmer bezogener Betriebsausgaben für den „vorsorglich behindertengerechten“ Umbau eines Badezimmers sowie die Renovierung eines Flur...