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Umsatzsteuerliche Haftungsregelungen für Betreiber elektronischer Marktplätze
Mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom (BGBl 2018 I S. 2338) nahm der Gesetzgeber notwendige Anpassungen im nationalen Steuerrecht vor. Namensgebender Kern des Gesetzes sind verschiedene Haftungsregelungen (§ 25e UStG) und Aufzeichnungspflichten (§ 22f UStG) zur Wahrung der Umsatzsteuereinnahmen beim Internethandel.
Hintergrund
In den letzten Jahrzehnten hat sich ein komplexes System zur Besteuerung des Handelsverkehrs herausgebildet, welches die Besteuerungspraxis vor große Herausforderung stellt. Permanente Änderungen der gesetzlichen Vorschriften gefährden zudem die Befolgbarkeit und Vorhersehbarkeit des Steuereingriffs. Als im Jahre 1967 mit den beiden Richtlinien 62/227/EWG und 67/228/EWG ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem für die Europäische Gemeinschaft verabschiedet wurde, hatte man sich zudem darauf verständigt, ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einzurichten. Nachdem ein derartiges System auch im Zeitpunkt der Abschaffung der Steuergrenzen zwischen den Mitgliedstaaten Ende 1992 noch nicht vorlag, wurden Übergangsregelungen erlassen (vgl. etwa Europäische Kommission, COM (2018) 329 final S. ...