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BFH 05.06.2019 IX B 121/18, BBK 17/2019 S. 816

Steuerrecht | Wiedereinsetzung bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)

Einem Rechtsanwalt ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er einen fristwahrenden Schriftsatz aus seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) an das Gericht verschickt und den Hinweis erhält, dass der Schriftsatz erfolgreich versandt worden sei, jedoch der Schriftsatz nicht fristwahrend beim Gericht eingegangen ist.

Im [i]Schriftsatz wurde als „korrupte“ Nachricht behandelt Streitfall hatte der Anwalt seinen Schriftsatz als Datei gespeichert und für die Bezeichnung dieser Datei u. a. Sonderzeichen verwendet (z. B. Umlaute oder eine Raute). Diese Sonderzeichen führten dazu, dass der Schriftsatz vom zentralen Intermediär-Server des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) nicht an den BFH weitergeleitet wurde, sondern in ein Verzeichnis für „korrupte“ Nachrichten verschoben wurde; hiervon erfuhren w...