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Rechts- und Beratungskosten
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Rechts- und Beratungskosten führen i. d. R. zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn eine betriebliche Veranlassung vorliegt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4950 | Rechts- und Beratungskosten |
4955 | Buchführungskosten | |
4957 | Abschluss- und Prüfungskosten |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6825 | Rechts- und Beratungskosten |
6830 | Buchführungskosten | |
6827 | Abschluss- und Prüfungskosten |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6770 | Rechts- und Beratungskosten |
2. Rechtsgrundlagen
§ 242 Abs. 1 HGB, § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG, R 5.7 Abs. 1 EStR, R 5.7 Abs. 2 EStR, R 5.7 Abs. 4 EStR, § 7 Abs. 1 KStG, § 7 Abs. 2 KStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, R 7.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 KStR, R 8.5 Abs. 1 KStR, § 4 Nr. 14 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG, § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG.
3. Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten?
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer den Vorsteuerbetrag, der auf eine sonstige Leistung beruht, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt wurde, als Vorsteuer geltend machen, wenn es sich um die gesetzlich geschuldete Steuer handelt und er im Besitz einer nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellten Rechnung ist.
Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die sonstigen L...