Die Prüfung der Betriebswirte IHK
6. Aufl. 2019
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4. Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
4.1 Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensführung
4.1.1 Haftungstatbestände des BGB/HGB
4.1.1.1 Vertragshaftung
01. Was ist unter Vertragshaftung zu verstehen?
Vertragshaftung ist die Haftung für eine Schuld, die im Zusammenhang mit einer gestörten Vertragserfüllung entsteht. Es wird also nach der Haftung gefragt bei
Ausschluss der Leistungspflicht durch Unmöglichkeit der Leistung
Verzögerung der Leistung
Verletzung vorvertraglicher Pflichten (culpa in contrahendo)
Verletzung vertraglicher Pflichten (positive Vertragsverletzung).
02. Wie wird bei Unmöglichkeit der Leistung gehaftet?
Wenn infolge von Unmöglichkeit der Leistung der Schuldner nicht leisten muss, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung verlangen; das setzt allerdings voraus, dass der Schuldner eine Pflicht verletzt hat (vgl. §§ 283 und 280 BGB). Der Schadensersatzanspruch entsteht nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (Außerdem sieht das Gesetz eine Rückabwicklung ausgetauschter Leistungen vor.)
03. Wie wird bei Leistungsverzug gehaftet?
Bei Leistungsverzögerungen durch den Schuldner erhält der Gläubiger einen Anspruch auf Schadensersatz