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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 1738/19 ER-B

Gesetze: SGB V § 2 Abs. 1a; SGB V § 31; SGB V § 135

Leitsatz

Leitsatz:

Die Immuntherapie mit BG-Mun und die Frequenztherapie nach Dr. Rife gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht auch nicht für Versicherte, die an einer Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) erkrankt sind.

Fundstelle(n):
YAAAH-27240

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