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Nebenkosten des Geldverkehrs
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Unter dem Begriff „Nebenkosten des Geldverkehrs“ wird eine Vielzahl von Kostenpositionen zusammengefasst, die ein Kreditinstitut dem jeweiligen Bankkunden in Rechnung stellt. Dabei kann es sich z. B. um Bankspesen, Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme, Buchungsgebühren, Depotgebühren, Geldbeschaffungskosten, Kontoführungsgebühren, Provisionsaufwendungen, Umsatzprovisionen oder Schließfachgebühren handeln.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4970 | Nebenkosten des Geldverkehrs |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6855 | Nebenkosten des Geldverkehrs |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6750 | Nebenkosten des Geldverkehrs |
2. Rechtsgrundlagen
§ 288 BGB, § 291 BGB, § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 353 HGB, § 4 Abs. 1 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 6 Abs. 2 EStG, § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG, § 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 1 UStG, § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG, § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG, Abschnitt 1.3 Abs. 6 Satz 2 UStAE, Abschnitt 1.3. Abs. 6 Satz 3 UStAE, Abschnitt 4.8.1 Sätze 1 und 2 UStAE, Abschnitt 4.8.1 Satz 8 UStAE.
3. Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten?
Von der Umsatzsteuer befreit sind neben der Gewährung und der Vermittlung von Krediten auch die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln sowie die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren