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Erbschaftsteuer-Richtlinien
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Inhaltsübersicht Seite A. Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (R 2-90 ErbStR) 880 I. Steuerpflicht (R 2-24 ErbStR) 880 II. Wertermittlung (R 25-69 ErbStR) 890 III. Berechnung der Steuer (R 70-81 ErbStR) 899 IV. Steuerfestsetzung und Erhebung (R 82-90 ErbStR) 900 B. Bewertungsgesetz (R 91 ff. ErbStR) 901 C. Schlußbemerkung 904 |
Die ErbStR sind als allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des ErbSt- und SchenkSt-Rechts vom am im BStBl 1998 I Sondernummer 2/1998 verkündet worden. Die Bundesregierung hat in den ErbStR erstmals die unterschiedlichen Verwaltungsanweisungen (Einführungserlaß zum ErbStG 1974, VStR 1995, BewertungsR GR und LuF, diverse gleichlautende Ländererlasse und sonstige Ländererlasse und Verfügungen) in einer allgemeinen Verwaltungsanweisung zusammengefaßt. Damit wird die bundeseinheitliche Durchführung des ErbStG und BewG sichergestellt. Entgegenstehende bisherige Verwaltungsanweisungen treten mit Inkrafttreten der ErbStR automatisch ...