Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Von der Handelsbilanz über die Steuerbilanz zur Vermögensaufstellung
- Standardisierte Ermittlung des Einheitswertes gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 BewG -
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Inhaltsübersicht Seite I. Rechtsentwicklung 2609 II. Bewertungsrechtliches Betriebsvermögen 2611 III. Bewertung des Betriebsvermögens 2616 IV. Verfahrensrechtliche Besonderheiten 2618 V. Steuerwirkungen der Einheitsbewertung 2618 VI. Tabelle: Von der Steuerbilanz zur Vermögensaufstellung 2622 |
Nach den besonderen Bewertungsvorschriften des BewG werden EW für die Vermögensart ”BV” (i. S. von § 18 Nr. 3 BewG) nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 BewG festgestellt. Ermittlung und Verfahren ergeben sich aus den §§ 20-32 BewG sowie §§ 95-109a BewG. Gesetz und Richtlinien sind geändert worden (vgl. f., 2595 ff.). Anwendungsprobleme ergeben sich daraus und aus der neuen Einteilung für zwei Gruppen von Stpfl.:
bilanzierende Gewerbetreibende,
nichtbilanzierende Gewerbetreibende.
Dieser Beitrag gibt den Anwendern eine praktische Anleitung an die Hand.
I. Rechtsentwicklung
Mit der Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung beabsichtigt der...