Arbeitshilfe - Stand: 18.02.2021

Zurechnung des Übernahmegewinns gem. § 4 Abs. 4 UmwStG bei unentgeltlich nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag erworbenen GmbH-Anteilen - Steuerliche Rückwirkungsfiktion nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG bezieht sich nicht nur auf die Vermögensebene, sondern auch auf die Gesellschafterebene

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Ist für den Fall, dass die übertragende Kapitalgesellschaft zwei Gesellschafter hatte, von denen einer verstorben ist und seinen gesamten Anteil testamentarisch dem anderen Gesellschafter --der jedoch nicht Alleinerbe wird-- vermacht hat, und der nunmehrige Alleingesellschafter die Verschmelzung der Kapitalgesellschaft auf sich selbst beschließt und als steuerlichen Übertragungsstichtag ein Datum vor dem Tod des anderen Gesellschafters bestimmt, das gesamte Übernahmeergebnis dem nunmehrigen Alleingesellschafter zuzurechnen oder ist anteilig auch für den anderen (zwischenzeitlich verstorbenen, am steuerlichen Übertragungsstichtag aber noch lebenden) Gesellschafter ein Übernahmeergebnis zu ermitteln?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
UAAAH-24217