Arbeitshilfe - Stand: 30.04.2020

Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG?

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Liegt eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch dann vor, wenn Aktien im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps nicht eingezogen und daher auch nicht auf die Gläubiger übertragen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
VAAAH-24208