Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische Transportunternehmen?
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Ist die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ein ausländisches (hier polnisches) Transportunternehmen mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar? Sind bejahendenfalls die nach polnischem Recht gezahlten Tagegelder und Übernachtungspauschalen auf den Mindestlohn anzurechnen? Sind die Zollbehörden für den Erlass von Prüfungsverfügungen nach dem Mindestlohngesetz zuständig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAH-24199