Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Weggabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen
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Unterliegt ein Veräußerungsgewinn einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bereits dann nicht der Gewerbesteuer, wenn die konkrete gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und alle dieser Tätigkeit dienenden Wirtschaftsgüter veräußert werden, oder ist der Rückbehalt anderer Wirtschaftsgüter --hier Beteiligungen der Komplementär-GmbH-- schädlich, in denen erhebliche stille Reserven ruhen? Gehörten die Geschäftsanteile des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zu dessen notwendigem Sonderbetriebsvermögen und hätten sie bereits deshalb mit übertragen werden müssen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAH-24182