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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreier Zusammenschluss
Zur Wettbewerbsverzerrung bei der Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL: Sind nicht-öffentliche Stellen gem. § 80 Abs. 5 Nr. 2 SGB X von der Speicherung des gesamten Datenbestands ausgeschlossen, kann dies nur die Steuerfreiheit der Leistungen begründen, die mit einer derartigen Speicherung direkt, unmittelbar und notwendig zusammenhängen (Bezug: Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG; § 80 Abs. 5 Nr. 2 SGB X).
(1) Im Urteilsfall klagte der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Arbeitsgemeinschaft i. S. des § 94 des Sozialgesetzbuchs (SGB) X in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Mitglieder der Genossenschaft sind gesetzliche Krankenkassen, Verbände, andere Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder wiederum gesetzliche Krankenkassen waren, sowie natürliche Personen. Die Genossenschaft erbrachte gegenüber den mit ihr mitglieds...