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Konkludentes Vertragsangebot
Ein Arbeitsvertrag kann auch durch konkludente (schlüssige) Erklärungen der Vertragsparteien geschlossen werden ().
Hat ein Arbeitgeber durch einen nicht zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigten Mitarbeiter (zukünftiger Fachvorgesetzter) einem Mitarbeiter, der in einem anderen Unternehmen des Konzerns beschäftigt ist, mitgeteilt, er werde zu ihm „wechseln“, und ihm dabei die Konditionen der Beschäftigung mitgeteilt, und hat der Arbeitnehmer keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Arbeitnehmerüberlassung beabsichtigt ist, gibt der Arbeitnehmer mit Aufnahme der Arbeit zu den neuen Arbeitsvertragsbedingungen ein konkludentes Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrags ab. Dieses Angebot nimmt der Arbeitgeber re...