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BFH 21.03.2019 III R 30/18, StuB 15/2019 S. 607

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

(1) Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist (Anschluss an NWB YAAAD-91761, BStBl 2011 II S. 944, und vom - II R 54/10 NWB XAAAD-96909, BStBl 2012 II S. 149). (2) Ein Fahrzeug, das bereits vor Insolvenzeröffnung untergegangen ist, fällt nicht unter den Insolvenzbeschlag gem. § 35 Abs. 1 InsO.

Praxishinweise

Im Urteilsfall wurde ein Fahrzeug der Insolvenzschuldnerin zwar erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter abgemeldet. Es war jedoch bereits vor dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung durch einen Brand vollständig zerstört worden und nicht mehr physisch existent. Daher hat es deswegen im Zeitpunkt der Insolvenz...