Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Säumniszuschlag
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Säumniszuschläge entstehen, wenn bei einer Steuer die „Säumnis“ eingetreten ist, d. h. wenn der Steuerpflichtige die Fälligkeit der Steuer nicht eingehalten hat. Sie entstehen kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Variables Kapital | 1800 | Privatentnahmen allgemein |
1890 | Privateinlagen | |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2102 | Steuerlich nicht abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern § 4 Abs. 5b EStG |
2103 | Steuerlich abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern | |
2104 | Steuerlich nicht abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Variables Kapital | 2100 | Privatentnahmen allgemein |
2180 | Privateinlagen | |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7302 | Steuerlich nicht abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern § 4 Abs. 5b EStG |
7303 | Steuerlich abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern | |
7304 | Steuerlich nicht abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern |
1.3 IKR
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
7590 | Sonstige zinsähnliche Aufwendungen |
2. Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 4 AO, § 37 Abs. 1 AO, § 44 Abs. 2 AO, § 89 AO, § 150 Abs. 8 AO, § 152 AO, § 167 AO, § 168 AO, § 178 AO, § 178a AO, § 191 Abs. 1 AO,...