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Umsatzsteuerpflicht von Handwerkskursen in Kindertagesstätten und Kleinunternehmerregelung bei Schwester-GbRs
Das FG Berlin-Brandenburg hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen bei Schwester-GbRs eine getrennte Betrachtung der Kleinunternehmerregelung vorzunehmen ist. Des Weiteren ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Handwerkskurse, die in Kindertagesstätten bzw. Schulen gegen Entgelt angeboten werden, nach § 4 Nr. 21 UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i bzw. j MwStSystRL umsatzsteuerbefreit sind.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Unter dem Gesichtspunkt der Beweisnähe sowie des Beweisverderbers kann davon ausgegangen werden, dass einer GbR Umsätze von zwei Schwester-GbRs mit identischen Gesellschaftern und Geschäftsinhalten hinsichtlich der Frage, ob die Umsatzschwelle der Kleinunternehmerregelung überschritten wurde, zuzurechnen sind, wenn kein Beleg erbracht wird, dass die beiden Schwester-GbRs nach außen hin wirtschaftlich aktiv waren und die Schwester-Gesellschaften erstmals steuerlich in Erscheinung getreten sind, als sich die Nichtanwendung der Kleinunternehmerregelung bei der GbR selbst abzeichnete.
2. Sofern die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a und b UStG nicht greift, kommt grundsätzlich unabhängig von der vorherigen Stellung eines Antrags nach § 4 Nr. 21 UStG eine direkte Berufung auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i bzw. Buchst. j MwStSystRL in Bet...