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Betriebsprüfung | Kein Bestandsschutz aus früherer Prüfung
Werden Verträge von Gesellschafter-Geschäftsführern bei keiner Betriebsprüfung konkret geprüft, vermittelt eine „beanstandungsfrei“ verlaufene Betriebsprüfung keinen Bestandsschutz gegenüber einer späteren Beitragsforderung, selbst wenn sie auf Stichproben beschränkt war.
Die Prüfdienste sind bei Arbeitgeberprüfungen nicht verpflichtet, eine vollständige Prüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse vorzunehmen. Bloße Ausführungen zur Begründung eines Prüfbescheids, aus denen sich ergibt, dass der Bescheid des Finanzamts über eine durchgeführte Lohnsteueraußenprüfung beitragsrechtlich überprüft worden sei, enthalten keine Feststellungen über einzelne Beschäftigungsverhältnisse. Das Gericht hat die [i]Hartmann, NWB 9/2019 S. 576Revision zugelassen, weil die Frage, ob ein Bestandsschut...