Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Beitrag vom

Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter

Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn bei Untergang von Gesellschafterdarlehen

Prof. Dr. Lars Micker

[i]Kusch, Verschmelzung, Grundlagen, NWB RAAAE-83079 Der BFH hat für den Fall einer Verschmelzung einer Kapitalgesellschafter auf ihren Gesellschafter entschieden, dass eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt gilt. War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG einkommensteuermindernd ausgewirkt, ist als Einlagewert nach Auffassung des BFH nicht der (geminderte) Teilwert anzusetzen, sondern derjenige Wert, mit dem die Forderung im Falle der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen gewesen wäre (, NWB OAAAH-23046).

I. Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft mit Gesellschafterdarlehen

[i]Normativer Hintergrund und SachverhaltIn dem vom BFH entschiedenen Fall war der Kläger an einer GmbH beteiligt, der er verschiedene Gesellschafterdarlehen gewährt hatte. Die von einem Rangrücktritt umfassten Forderungen waren nur nach Beseitigung der Überschuldung und nur aus künftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsübers...