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Ausfall privater Darlehensforderung
Auswirkung der BFH-Rechtsprechung auf P2P-Investments
Mit einem für Steuerpflichtige positiven Urteil v. - VIII R 13/15 ( NWB NWB YAAAG-68035) hat der BFH den Ausfall privater Darlehensforderungen als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zugelassen. Dies hat zur Folge, dass nun im Bereich der Kapitaleinkünfte entsprechende Vermögensänderungen erfasst werden. Wie sich das Urteil auf Anlegerseite auswirkt, wird im folgenden Beitrag dargestellt.
Das BFH-Urteil zum Ausfall privater Darlehensforderungen hat gerade bei alternativen Investments (z. B. in Peer-to-Peer-Kredite, also von Privatpersonen an Privatpersonen) durchaus eine gewisse Breitenwirkung.
Wenngleich das Urteil für den Steuerpflichtigen positiv ausfällt, verbleiben für die Praxis doch erhebliche Fragestellungen im Hinblick auf den Nachweis der tatsächlichen und finalen Uneinbringlichkeit.
I. Der BFH ebnet den Weg
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiter...