Tim Hackemann

Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG

1. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01351-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64072-8

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Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG (1. Auflage)

F. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und unionsrechtliches Beihilfenrecht

I. Beschluss der Kommission vom und Nichtigkeitserklärung durch den EuGH mit Urteilen v. 

635Nach dem am ergangenen Beschluss der Europäische Kommission sollte die in § 8c Abs. 1a KStG enthaltene Sanierungsklausel eine unionsrechtswidrige staatliche Beihilfe i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen. Gegen diese Entscheidung legten zahlreiche Unternehmen Nichtigkeitsklage ein. Während das EuG in den Verfahren in der Rechtssache T-287/11, Heitkamp BauHolding/Kommission, und T-620/11, GFKL Financial Services/Kommission, in seinen Ur­teilen v.  den Kommissionsbeschluss noch bestätigte, folgte der EuGH als Rechtsmittelinstanz mit seinen Urteilen v.  in der Sache den am ergangenen Schlussanträgen des Generalanwalts, der die Auffassung vertreten hatte, dass das EuG wie die Kommission in ihrem Beschluss fälschlicherweise allein die Regel des Verfalls von Verlusten als Referenzsystem i. S. d. Rechtsprechung zu Art. 107 Abs. 1 AEUV eingestuft und die allgemeine Regel des Verlustvortrags von diesem Referenzsystem ausgenommen hatte (vgl. → Rz. 637). Da der selektive Charakter der Sanierungsklausel von der Kommission somit anhand eines f...