Insolvenzverwaltung; Frage der Festsetzung von in diesem Zeitraum entstandenen Vorsteuererstattungsansprüchen im Unternehmensteil
Insolvenzmasse
Leitsatz
1. Der erkennende Senat schließt sich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach das Unternehmen – bedingt
durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts – nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen besteht, zwischen denen
einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können.
2. Ein Vorsteuerüberhang führt zu einem Steuervergütungsanspruch zugunsten des Unternehmens des Insolvenzschuldners und gerade
nicht zu einer Verbindlichkeit i.S. einer Zahllast.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1750 Nr. 31 EFG 2019 S. 1405 Nr. 16 StB 2019 S. 250 Nr. 9 UR 2019 S. 700 Nr. 18 UStB 2019 S. 296 Nr. 10 ZIP 2019 S. 1490 Nr. 31 VAAAH-23690
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