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WP Praxis 8/2019 S. 240

Bericht der WPK zur Berufsaufsicht im Jahr 2018 veröffentlicht

Nach Meldung der WPK vom wurde im Jahr 2018 mit 158 eine etwas geringere Zahl von Aufsichtsverfahren als im Vorjahr erledigt. In 31 Fällen (knapp 20 %) wurden aufsichtliche Maßnahmen verhängt. Erstmals wurde auch S. 241ein von der WPK verhängtes befristetes Tätigkeitsverbot bestandskräftig. Bei den weiteren Maßnahmen handelte es sich um Rügen. Davon wurden 13 mit einer Geldbuße zwischen 500 € und 10.000 € verbunden.

Nach den Angaben der WPK lag damit die Zahl sanktionswürdiger Sachverhalte „auf vergleichsweise niedrigem Niveau“. Etwas mehr als die Hälfte aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit, im Übrigen u. a. Mittelverwendungskontrollen und Gutachtertätigkeiten oder berufsunwürdiges Verhalten durch strafrechtlich relevantes Verhalten. Wie im V...