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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 11 | Sonstige Einkünfte: Teilnehmer an RTL II-Show „Zuhause im Glück“ müssen Renovierung versteuern

Die Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück” auf RTL II müssen die bei ihnen durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Das hat das FG Köln in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden. Steuerpflichtig sind allerdings nur die reinen Renovierungsleistungen. Nicht zu versteuern sind natürlich die Kosten für die Produktion der Sendung.

Die Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück” müssen die bei ihnen durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Das hat das FG Köln im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens entschieden.

Das Fernsehformat „Zuhause im Glück” ist für RTL II ein verlässlicher Quotenbringer gewesen. Seit 2005 zeigte die Dokusoap, wie ein Helferteam Menschen in Notsituationen unter die Arme greift und innerhalb von acht Tagen aus einem baufälligen Heim ein Traumhaus wird. – So zumindest die vollmundige Versprechung. – Für die Umbau ten und die Renovierungsarbeiten müssen die Teilnehmer an der Doku-Reality-Show nichts zahlen. Als Gegenleistung stellen sie aber ihr Haus für die Aufzeichnung der Sendung zur Verfügung. Sie müssen sich mit der Kamera begleiten und interviewe...