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Track 27 | Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei Betreuung von Wohnungsbauten
Der BFH muss in einem anhängigen Revisionsverfahren die Frage beantworten, ob die Betreuung von Wohnbauten auch dann im Hinblick auf die erweiterte Kürzung für Grundbesitz unschädlich ist (sog. erlaubte Nebentätigkeit), wenn zu dem verwalteten fremden Grundbesitz in untergeordnetem Umfang Gebäudeeinheiten gehören, in denen sich nicht nur Wohnungen, sondern auch vereinzelt Gewerbeeinheiten befinden. Das FG Niedersachsen hat im Streitfall die erweiterte Kürzung versagt.
Wir kommen zur Gewerbesteuer. Konkret: zur erweiterten Kürzung für Grundbesitz.
Die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung setzt bekanntlich voraus, dass ein Wohnungsunternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt. Daneben dürfen nur erlaubte Nebentätigkeiten ausgeübt werden. Selbst eine geringfügige schädliche Tätigkeit führt dazu, dass die Begünstigung insgesamt entfällt.
Bei der Ausübung einer erlaubten Nebentätigkeit bleibt die Begünstigung hingegen erhalten – wenn auch nur für die Erträge aus der Haupttätigkeit des Unternehmens, also aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes.
Zu den erlaubten Nebentätigkeiten gehören die Errichtung und die Veräußerung von Einfamilienhä...