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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 26 | Betriebliche Altersversorgung: Erben, die keine Hinterbliebenen sind, müssen Sterbegeld versteuern

Der Besteuerung als sonstige Einkünfte unterliegende Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen i. S. des § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG liegen nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf auch dann vor, wenn das Sterbegeld aus der betrieblichen Altersversorgung an die Erben, die nicht zugleich Hinterbliebene i. S. der Altersvorsorgeversicherung sind, ausgezahlt wird. Bei dem Sterbegeld handelt es sich um den Rechtsnachfolgern zufließende nachträgliche Einkünfte gem. § 24 Nr. 2 EStG.

Wie erfolgt die Besteuerung eines einmaligen Sterbegelds aus einer betrieblichen Altersversorgung , das an die Erben gezahlt wird, die nicht zugleich Hinterbliebene i. S. der Altersvorsorgeversicherung sind? – Diese Frage zur nachgelagerten Besteuerung muss der Bundesfinanzhof ebenfalls in einem Revisionsverfahren beantworten. Vergleichbare Fälle können daher offen gehalten werden.

Bereits entschieden hat der BFH: Ein Sterbegeld, das an die Hinterbliebenen gezahlt wird, unterliegt als andere Leistung im Rahmen der sonstigen Einkünfte der Einkommensteuer. Im Streitfall hatte der verstorbene Arbeitnehmer jedoch keine Hinterbliebenen, die nach dem im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Versicherungsvertrag begünstigt gewe...