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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 23 | Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten

Kosten für Zahnimplantate und für Brillen sind bei Beamten beihilfefähig. Der BFH muss klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass bei Steuerpflichtigen, die keine Beamte sind, auch diese Krankheitskosten um die zumutbare Belastung zu kürzen sind. Das FG Baden-Württemberg hatte einen Verfassungsverstoß verneint und die Revision nicht zugelassen. Überraschenderweise hat jedoch der BFH der dagegen gerichteten Beschwerde stattgegeben.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Ausgabe. Zum Abschluss haben wir – wie gewohnt – wichtige neu anhängige Verfahren für Sie ausgewählt.

Als Steuer-Profi wissen Sie: Schwebende Prozesse beim Bundesfinanzhof eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ohne Kostenrisiko profitieren Ihre Mandanten so – quasi als Trittbrettfahrer – von den Streitigkeiten anderer Steuerzahler.

Überrascht hat mich, dass es wieder einmal ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten bis zum Bundesfinanzhof geschafft hat. Ich dachte eigentlich, ...