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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 18 | Abrechnungsbescheide: Änderung der BFH-Rechtsprechung zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit

Geht die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung wie etwa bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Betriebsverlegung von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, ist dies auch beim Erlass eines Abrechnungsbescheids zu beachten. Dies hat jüngst der BFH im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen wegen festgesetzter und nicht rechtzeitig gezahlter Einkommensteuer entschieden. Auch hier gilt also der Grundsatz der Gesamtzuständigkeit.

Bevor wir gleich zu unserem Thema des Monats kommen, haben wir in unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” noch eine verfahrensrechtliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs für Sie. Es geht um den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit, etwa bei einem privaten Umzug oder bei einer Verlegung des Betriebs.

Geht die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, ist dies auch beim Erlass eines Abrechnungsbescheids zu beachten. – Dies hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden – im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen wegen festgesetzter und nicht rechtzeitig gezahlter Einkommensteuer.

Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Nach der alten Lesart blieb auch nach einem Wechsel der Zuständigke...