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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 17 | Kleinunternehmerregelung: Keine mehrfache Anwendung bei künstlicher Aufspaltung

Werden Umsätze planmäßig aufgespalten und künstlich zwischen Unternehmen mit dem Ziel verlagert, die Kleinunternehmergrenze jeweils nicht zu überschreiten, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung beim leistenden Unternehmer führt. – Das hat der BFH bekräftigt und zudem im Streitfall den ermäßigten Steuersatz für Reden auf Hochzeiten, Taufen und Trauerfeiern versagt.

Bei einer künstlichen Aufspaltung einer Tätigkeit kann sich ein Unternehmer nicht auf die Kleinunternehmerregelung berufen. – Über diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs hatten wir in unserer Februar-Ausgabe 2019 berichtet.

Ein findiger Steuerberater hatte mehrere Tochtergesellschaften gegründet, die – für sich betrachtet – jeweils unterhalb der Grenze für Kleinunternehmer blieben. Auf diese Weise wollte er Buchführungsleistungen ohne Umsatzsteuer an die Mandanten erbringen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wie zum Beispiel Ärzte oder Kleinunternehmer. Dabei spielten die obersten deutschen Steuerrichter jedoch nicht mit.

Jetzt hat der elfte Senat des BFH seine Sichtweise bekräftigt. Danach liegt eine z...