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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 513/17

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens und im Berufungsverfahren nur noch - über die Verpflichtung des Beklagten weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Form der Einbeziehung gezahlten Verpflegungsgeldes im Zeitraum von 1960 bis 1990, gezahlter Geldprämien im Zeitraum von 1962, 1971, 1973 bis 1977 und 1982 sowie gezahlter Zuschläge im Jahr 1986 festzustellen.

Fundstelle(n):
AAAAH-23363

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