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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 510/17

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens und im Berufungsverfahren nur noch - über die Verpflichtung des Beklagten weitere Entgelte der Klägerin für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Form der Einbeziehung gezahlten Verpflegungsgeldes im Zeitraum von 1960 bis 1990 sowie gezahlten Bekleidungsgeldes im Zeitraum von 1957 bis 1960 und 1966 bis 1977 festzustellen.

Fundstelle(n):
QAAAH-23362

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