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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 503/17

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung des Beklagten weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Zeitraum vom 4. November 1961 bis 31. Dezember 1990 in Form der Einbeziehung gezahlter Verpflegungsgelder bzw. des Sachwertes der zeitweise alternativ bezogenen kostenlosen Verpflegung festzustellen.

Fundstelle(n):
GAAAH-23361

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