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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 142/17

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger zu 1) aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Klägerin zu 2) ab 9. Juli 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAH-23326

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