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FG Niedersachsen 14.05.2019 11 V 108/19, BBK 19/2019 S. 910

Steuerrecht | Einspruch gegen Steuerfestsetzung ist kein Einspruch gegen Zinsfestsetzung

Der Einspruch eines durch einen Rechtsanwalt vertretenen Steuerpflichtigen gegen die Umsatzsteuerfestsetzung kann nicht als Einspruch gegen die Zinsfestsetzung ausgelegt werden, wenn innerhalb der Einspruchsfrist keine Ausführungen zur Zinsfestsetzung erfolgen. Die Zinsfestsetzung wird daher mit Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig.

Im Urteilsfall hatte der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Einspruch „gegen die Umsatzsteuerbescheide“ eingelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist hat der Anwalt S. 911 [i]Einwendungen gegen Zinsfestsetzung erst nach Ablauf der Einspruchsfristausgeführt, dass er die Zinsfestsetzungen in den Umsatzsteuerbescheiden für rechtswidrig halte, und Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Zinsfestsetzungen beantragt.

Das FG wies den AdV-Antrag zurück, weil die Zinsfestsetzungen bestandskräftig geworden waren.

Hinweis:

Der [i]Sammelbescheid enthält mehrere Festsetzungen Beschluss des ...