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NWB Nr. 9 vom Seite 673 Fach 7 Seite 5287

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängige Verfahren im Bereich der Mehrwertsteuer

von Oberamtsrat Ferdinand Huschens, Mahlow

I. Einführung

Der EuGH hat sich zur Zeit mit 44 Streitfällen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zu befassen. Diese Verfahren können prinzipiell in drei Formen unterteilt werden, nämlich die

  • so genannten Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte der EU-Mitgliedstaaten (häufigste Form),

  • Klagen der EU-Kommission gegen einzelne Mitgliedstaaten und

  • Klagen einzelner Mitgliedstaaten gegen andere Mitgliedstaaten (äußerst selten).

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH sind in Art. 234 (ex: 177) EG-Vertrag geregelt. Nach Absatz 2 der Vorschrift sind die Instanzgerichte der Mitgliedstaaten (z. B. deutsche Finanzgerichte) berechtigt, den EuGH um Vorabentscheidung zur Auslegung und Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht zu bitten. Ein solches Ersuchen kann in Betracht kommen, wenn die Klärung einer gemeinschaftsrechtlichen Frage in einem innerstaatlichen Rechtsstreit entscheidungserheblich ist. Die Instanzgerichte sind in einem solchen Fall allerdings nicht verpflichtet, den EuGH anzurufen. Eine Vorlagepflicht gilt nach Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag allerdings für letztinstanzliche Gerichte der EU-Mitgliedstaaten, also z. B. für den BFH oder auch den BGH. Von den zurzeit 44 anhängigen Verfahren...