Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Steuerberatersozietät
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite xxxScheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, steht dem Ausscheidenden ein Abfindungsguthaben zu, welches allerdings regelmäßig – abweichend von den gesetzlichen Regelungen – durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag modifiziert ist. Denn die gesetzlichen Regelungen, die sich regelmäßig am wirklichen Wert der Anteile orientieren, sind abdingbar. Dem Anspruch des Ausscheidenden stehen aber ggf. Ansprüche der verbleibenden Gesellschafter gegenüber. Und mitunter kommt auch noch ein Dritter ins Spiel – der neue Arbeitgeber des Ausscheidenden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Angemessenheit von Abfindungsklauseln
[i]Vollständiger Ausschluss einer Abfindung unzulässigDer Bundesgerichtshof stellt an die Wirksamkeit von Abfindungsklauseln hohe Anforderungen, da das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten gehört. Der vollständige Ausschluss einer Abfindung ist daher regelmäßig als sittenwidrig zu bewerten und damit nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB); Gleiches gilt für eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht unangemessen beschränkt wird (§ 723 Abs. 2 BGB).
[i]Abfindung oder Mitnahme des MandantenstammsBei der Angemessenheit von Abfindungsregelungen ist bei Freiberufler-Sozietät...