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Zulassung als Syndikusrechtsanwältin
Das für eine fachlich unabhängige und eigenverantwortlich ausgeübte anwaltliche Tätigkeit u. a. „prägende“ Merkmal der Prüfung von Rechtsfragen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO) kann auch dann vorliegen, wenn es sich um die Prüfung einfacher Rechtsfragen handelt (AnwGH München, Urteil vom - BayAGH I - 1- 27/18 NWB NAAAH-15211).
Im Streitfall beantragte eine Anwältin ihre Zulassung als Syndikusanwältin für eine Tätigkeit bei einem Verlag. Dort befasst sie sich zu 70 % ihrer Arbeitszeit mit vertraglichen Fragestellungen und standardisierten Autorenverträgen, was nach Ansicht des Senats insgesamt auch für eine bestimmende anwaltliche Prägung ausreicht: Die von der Anwaltskammer offenbar zusätzlich geforderte Schwierigkeit der dabei zu prüfenden Rechtsfragen ließe sich nämlich dem Wortlaut der Regelung...