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Sozialversicherung | Status einer GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführerin
Ein jederzeit kündbarer Treuhandvertrag zwischen einer Gesellschafter-Geschäftsführerin und einem Treugeber, der keine gesellschaftsrechtlichen, sondern allenfalls schuldrechtliche Wirkungen zwischen den Beteiligten entfaltet, hat keinen Einfluss auf die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Gesellschafter-Geschäftsführerin. [i]Hartmann, NWB 9/2019 S. 576
Im Streitfall hatte die mit 70 % am Stammkapital beteiligte und zunächst auch von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Gesellschafter-Geschäftsführerin im Vorgründungsstadium der GmbH einen – formfreien – Treuhandvertrag abgeschlossen, demzufolge sie von ihrem Anteil mit 30 % als Treuhänderin für ihren Ehemann fungieren sollte. Da der Treuhandvertrag nur schuldrechtlich wirkt, kann der Vertrag nach Ansicht des Senat...