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Umsatzsteuer | Steuerpflicht und Vorsteuerabzug für die unternehmerisch veranlasste Erstellung öffentlicher Anlagen
Der BFH hat dem die Fragen vorgelegt, ob ein Unternehmer mit dem – für seine unternehmerische Tätigkeit erforderlichen – Ausbau einer Gemeindestraße nach Unionsrecht eine entgeltliche oder eine unentgeltliche steuerpflichtige Werklieferung tätigt und – wenn dies nicht der Fall ist – ihm aus Leistungsbezügen dafür der Vorsteuerabzug zusteht.
Die Klärung der Fragestellungen ist für die Praxis bedeutsam, weil Unternehmen nicht selten auf eigene Rechnung für öffentlich-rechtliche Körperschaften Anlagen errichten, um dadurch unternehmerische Tätigkeiten zu ermöglichen oder zu fördern.S. 2189
Die Klägerin betrieb über eine Organgesellschaft einen Kalksteinbruch. Die zuständige Bezirksregierung genehmigte den Neuaufschluss und Betrieb eine...