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Die belgische Excess Profit-Regelung ist keine steuerliche Beihilfe
und T-263/16
Seit [i]EuG, Urteil v. 14.2.2019 - Rs. T-131/16 und T-263/16dem Jahr 2013 untersucht die EU-Kommission unilaterale Tax Rulings einzelner EU-Mitgliedstaaten zugunsten multinationaler Unternehmen und sieht in einigen Fällen unzulässige Beihilfen i. S. von Art. 107 Abs. 1 AEUV. Im Februar 2019 hat zum ersten Mal das Gericht der Europäischen Union (EuG) zu einem dieser vermeintlichen Beihilfefälle, nämlich der belgischen „Excess Profit“-Regelung, eine richterliche Untersuchung abgeschlossen – und dabei hat es prompt den diesbezüglichen Beihilfebeschluss der EU-Kommission annulliert.
Das Besprechungsurteil ist die erste richterliche Entscheidung in den jüngeren Beihilfeverfahren der EU-Kommission bezüglich Tax Rulings.
Auch wenn das Urteil auf den ersten Blick wie ein Sieg für die multinationalen Unternehmen bzw. die EU-Mitgliedstaaten wirkt, werden andere Betroffene voraussichtlich nur in geringem Maße davon profitieren können.
Das EuG befasst sich im Wesentlichen mit verfahrensrechtlichen Aspekten. Die materiell-rechtlichen Fragen zum Beihilfecharakter von Tax Rulings werden daher in zukünftigen Rechtssachen geklärt werden müssen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .