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Umsatzsteuererklärung 1997
Bei der USt zeichnet sich das Jahr 1997 durch relativ wenige Rechtsänderungen aus. Auch die Erklärungsvordrucke 1997 sind - abgesehen von der Anlage UR - im Verhältnis zum Vorjahr nahezu unverändert. Der nachfolgende Beitrag gibt Empfehlungen allgemeiner Art und Hinweise auf neuere Verwaltungsanweisungen und Urteile, die für die USt-Festsetzung 1997 von Bedeutung sind.
I. Allgemeine Hinweise
1. Erklärungspflichtiger Personenkreis 1997
Die Zeiten, daß nur Unternehmer eine USt-Erklärung abzugeben hatten, sind seit dem USt-Binnenmarktgesetz 1993 vorbei. Die Unternehmer stellen allerdings nach wie vor die Hauptgruppe des erklärungspflichtigen Personenkreises. Im einzelnen haben folgende Personen für das Jahr 1997 eine USt-Erklärung, ggf. mit Anlagen, abzugeben:
im Inland ansässige Unternehmer, insbesondere
Unternehmer, deren Gesamtumsatz zuzüglich USt im vorangegangenen Kalenderjahr 1996 32 500 DM überstiegen hat;
Unternehmer mit einem Gesamtumsatz zuzüglich USt in 1996 bis zu 32 500 DM, wenn sie
zu Beginn des Jahres 1997 mit einem Gesamtumsatz zuzüglich USt von mehr als 100 000 DM rechnen konnten oder
ihre in 1997 bewir...