Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG
für ein zuvor aus dem Betriebsvermögen gemäß § 13
Abs. 4 EStG ohne Ansatz des Entnahmegewinns in das Privatvermögen
überführtes Grundstück
Leitsatz
Bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns im Rahmen der Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1, Abs. 3 EStG ist als fiktive Anschaffungskosten der Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Zeitpunkt der durch Abwahl
der Nutzungswertbesteuerung ausgelösten Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG zu Grunde zu legen und nicht der Buchwert (entgegen
BMF, Schreiben vom 05.10200 - VV DEU BMF 2000-10-05 IV C 3-S 2256-263/00 i.d.F. vom - IV C 3-S 2256 - 11/07).
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 10 Nr. 39 DStRE 2019 S. 1258 Nr. 20 EFG 2019 S. 1283 Nr. 15 EStB 2020 S. 32 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21384 Nr. 9 LAAAH-22720
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