Abgrenzung zwischen Zerschlagung und Verkleinerung eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs bei Flächenübertragung an
zwei Erwerber im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Leitsatz
1) Die Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen im Wege vorweggenommener Erbfolge auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich
verbundene Einzelrechtsnachfolger führt zur Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs.
2) Die Übertragung eines durch Entnahme von Grundstücken zur Abfindung weichender Erben verkleinerten Betriebs nach § 6 Abs. 3
EStG unter Fortführung der Buchwerte kann bei diesbezüglich fehlenden Anhaltspunkten im Übertragungsvertrag nicht angenommen
werden. Der Buchwertübertragung eines verkleinerten Betriebs steht auch entgegen, dass der Übertragende nicht nur geringfügige
Teilflächen (bis zu 10 %) zurückbehält bzw. nicht mit auf den Betriebsübernehmer überträgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1288 Nr. 15 EStB 2020 S. 30 Nr. 1 ErbStB 2019 S. 255 Nr. 9 GStB 2020 S. 24 Nr. 1 OAAAH-22719
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