wirtschaftliche Eingliederung einer GmbH in das Unternehmen ihres Alleingesellschafter-Geschäftsführers bei Überlassung von
Wirtschaftsgütern
Leitsatz
1. Die wirtschaftliche Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in das Unternehmen ihres Alleingesellschafter-Geschäftsführers
ist zu bejahen, wenn überlassene Wirtschaftsgüter für die Organgesellschaft nach den Gesamtumständen des Einzelfalls von nicht
nur geringer Bedeutung sind (hier bejaht bei Überlassung der IT-Ausstattung und von sechs PKW zum Betrieb einer Steuerberatungskanzlei).
2. Unerheblich ist, ob die Organgesellschaft die Leistungen des Organträgers ohne weiteres von einem anderen Anbieter beziehen
könnte.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2019 S. 114 Nr. 4 KÖSDI 2019 S. 21144 Nr. 3 UStB 2019 S. 70 Nr. 3 DAAAH-22701
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